Die Verordnung zum Rauchverbot im Kanton Bern bleibt
Berner Wirte sind vor
Bundesgericht mit ihren Beschwerden gegen das kantonale Rauchverbot abgeblitzt.
Der Wirteverband GastroBern wehrte sich gegen die «unpraktikable» und
«realitätsfremde» Verordnung. (zel/sda)
Ein Kritikpunkt
betrifft die Fumoirs von Gaststätten. Dort ist die Bedienung erlaubt, nicht
aber der offene Ausschank von Getränken. Das führt nach früheren Angaben des
Verbands dazu, dass ein Wirt eine im Fumoir eingebaute Zapfanlage nicht
bedienen darf und auf mobile Anlagen und Kühlschränke im Gang ausweichen muss.
Geltendes
Rauchverbot nicht für alle gleich
Weiter
kritisierten die Wirte, dass das seit vergangenem Sommer geltende Rauchverbot
nicht alle gleich betreffe. So sei die Kontrolle in Festzelten, bei Wald- und
Wiesenfesten oder Festivals weniger streng als in den traditionellen
Gastronomiebetrieben.
Wie am
Freitag weiter bekannt wurde, hat das Bundesgericht in Lausanne auch eine
Beschwerde der Betreiber der Thuner Shisha Bar abgewiesen. Diese wehrten sich
nicht gegen die Verordnung zum Rauchverbot, sondern gegen das kantonale Gesetz.
Das Urteil
des Bundesgerichtes liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung folgt später.

